Arbeitsrecht

Landwirte als Arbeitgeber

Viele denken beim Thema Arbeitsrecht automatisch an politische Reizworte wie Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Tarifverträge oder Abfindungen. Aber auch für den landwirtschaftlichen Unternehmer ist das Arbeitsrecht ein wichtiges Gebiet. 

Anstellung von sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitern, Beschäftigung von Studenten, ausländischen Arbeitskräften oder Saisonarbeitern während der Erntezeit: Stets gilt es, die Bestimmungen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts und der angrenzenden Rechtsgebiete zu beachten.

Ich unterstütze Sie, wenn Sie z.B. Fragen zur Begründung oder Beendigung von Arbeitsverhältnissen, zu wechselseitigen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag, einer Änderungskündigung, Urlaubsansprüchen oder anderen arbeitsrechtlichen Themen haben.

Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch bei der Ausarbeitung von speziell auf Ihre betrieblichen Verhältnisse zugeschnittenen Verträgen und der Durchsetzung Ihrer Interessen als Arbeitgeber - wenn nötig auch vor dem Arbeitsgericht - zur Verfügung. 

Nehmen Sie rechtzeitig Kontakt zu mir auf!

Besuchen Sie auch meinen Blog www.agrarrecht.wordpress.com mit aktuellen Informationen über Agrarrecht, Erbrecht und Landwirtschaft!