Flurbereinigung / Flurneuordnung
Hände weg von meinem Land!
Flurbereinigungsverfahren dauern lange und sind kompliziert. Sie können für den Landwirt vorteilhaft sein, wenn zersplitterter Grundbesitz zusammengefasst wird. Oft aber erscheinen die neuen Flächen qualitativ geringwertiger als die eingebrachten, gibt es Probleme bei der Bewirtschaftung oder sind die Flächen schwerer erreichbar.
Besonders einschneidend für den Betrieb können Maßnahmen der Unternehmensflurbereinigung sein. Hier wird Grundbesitz für Baumaßnahmen wie Straßen, Bahntrassen, Talsperren oder Tagebau in Anspruch genommen. Da treten die Belange der betroffenen Landwirte schnell in den Hintergrund.
Um seine Interessen zu wahren, muss man die Struktur des Flurbereinigungsverfahrens kennen und seine Rechte im richtigen Verfahrensabschnitt geltend machen.
So sichern Sie Ihre Rechte: Die Checkliste
- Wie läuft ein Flurbereinigungsverfahren ab?
- Welche Rechte und Pflichten haben Grundstückseigentümer oder Bewirtschafter von Flächen?
- Wo und von wem erhalte ich Informationen über den Stand des Verfahrens?
- Was versteht man unter dem freiwilligen Landtausch?
- Haben Sie Probleme mit der Flurbereinigungsbehörde?
- Welche Besonderheiten gibt es bei der Weinbergsflurbereinigung oder der Waldflurbereinigung?
- Was ist zu tun, wenn ich mit der Bewertung meiner Flächen oder der Flächen meiner Nachbarn nicht einverstanden bin?
- Wann und wo kann ich meine Wünsche für die künftige Gestaltung des Flurbereinigungsgebietes einbringen?
- Welche Rechtsbehelfsmöglichkeiten habe ich und welche Fristen sind zu beachten?
- Wann sollte ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden?
- Was wird aus den Pachtverträgen mit den bisherigen Eigentümern?
Einen ersten Überblick zu diesen Punkten finden Sie meinem Beitrag in top agrar.
Selbstverständlich unterstütze ich Sie in den verschiedenen Phasen eines Flurbereinigungsverfahrens. Das kann im Rahmen eines Beratungsmandats oder durch eine unmittelbare Vertretung gegenüber der Flurbereinigungsbehörde im Verwaltungsverfahren, bei Anhörungen, im Planwunschtermin, bei Widerspruchsverfahren oder vor Gericht geschehen. Sprechen Sie mich an!
Besuchen Sie auch meinen Blog www.agrarrecht.wordpress.com mit aktuellen Informationen über Agrarrecht, Erbrecht und Landwirtschaft!