Sozialversicherungsrecht

Nicht immer nur sozial zum Bürger

Das Sozialgesetzbuch besteht aus 14 Büchern – und beinhaltet unzählige Vorschriften zur Krankenversicherung, Rehabilitation, Arbeitslosigkeit oder der Kinder- und Jugendhilfe. Hinzu kommen zahlreiche Querverbindungen zu anderen Rechtsbereichen wie dem Arbeits-, Familien-, Gewerbe- und Steuerrecht.

Für den landwirtschaftlichen Berufszweig gibt es nicht nur eigene sozialrechtliche Regelungen, sondern mit der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) eine eigenen Sozialversicherungsträger.

Wer hier seine Ansprüche sichern und Gestaltungsspielräume nutzen will, braucht kompetente Unterstützung.

So sichern Sie sich richtig ab: Die Checkliste

  • Droht Ihnen oder einem Familienangehörigen die Beendigung der beitragsfreien Familienversicherung?
  • Sollen Sie als Ehegatte eines Landwirts plötzlich Beiträge zur landwirtschaftlichen Alterskasse zahlen?
  • Führen Einkünfte aus Verpachtung zur Kürzung Ihrer Altersrente?
  • Hatten Sie einen Arbeitsunfall, dessen Folgen die Berufsgenossenschaft nicht anerkennt?
  • Sollen Sie für ein landwirtschaftliches Nebenunternehmen zusätzliche Beiträge zur Unfall- oder Krankenversicherung zahlen?
  • Wollen Sie von der Beitrags- und Versicherungspflicht befreit werden?
  • Bestehen Zweifeln an Entscheidungen der Sozialversicherungsträger?
  • Gibt es Probleme bei der Durchsetzung Ihrer Rente?
  • Haben Sie Fragen zu dem Bereich der Betriebes- und Haushaltshilfe?

Wenn sich bei Ihnen eine dieser Fragen oder eine ähnliche Frage stellt, sollten Sie mich ansprechen - wir finden eine maßgeschneiderte Lösung für Sie!

Besuchen Sie auch meinen Blog www.agrarrecht.wordpress.com mit aktuellen Informationen über Agrarrecht, Erbrecht und Landwirtschaft!