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Sozialversicherungsrecht

Nicht immer nur sozial zum Bürger

Das Sozialgesetzbuch besteht aus 14 Büchern – und beinhaltet unzählige Vorschriften zur Krankenversicherung, Rehabilitation, Arbeitslosigkeit oder der Kinder- und Jugendhilfe. Hinzu kommen zahlreiche Querverbindungen zu anderen Rechtsbereichen wie dem Arbeits-, Familien-, Gewerbe- und Steuerrecht.

Für den landwirtschaftlichen Berufszweig gibt es nicht nur eigene sozialrechtliche Regelungen, sondern mit der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) eine eigenen Sozialversicherungsträger.

Wer hier seine Ansprüche sichern und Gestaltungsspielräume nutzen will, braucht kompetente Unterstützung.

So sichern Sie sich richtig ab: Die Checkliste

Wenn sich bei Ihnen eine dieser Fragen oder eine ähnliche Frage stellt, sollten Sie mich ansprechen - wir finden eine maßgeschneiderte Lösung für Sie!

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