Zivilrecht

Jeden Tag auf dem Hof dabei

Ganz gleich, ob es um die Ausarbeitung von Verträgen, landwirtschaftliche Kooperationsvereinbarungen, Pacht von Flächen oder ganzer Betriebe, Flächentauschvereinbarungen oder um den Kauf von Saatgut oder Leasing von Landmaschinen geht: Immer spielt das Zivilrecht eine Rolle. Spätestens dann, wenn die Umsetzung eines Vertrages unbefriedigend ist, erworbene Ware sich als unbrauchbar erweist, gekaufte Tiere krank oder geleaste Maschinen defekt sind oder Unklarheiten bei der Umsetzung eines Lieferkontraktes bestehen, stellt sich die Frage, wie man die Situation meistert. Auch bei der Ausgestaltung von Lohnunternehmerverträge bzw. Durchsetzung von Ansprüchen aus Lohnunternehmertätigkeiten ergeben sich häufig Fragen.

In besonderen Situationen wie dem Kauf eines landwirtschaftlichen Betriebes ist anwaltliche Unterstützung unerlässlich. So müssen Sie nicht nur die (land-) wirtschaftlichen, sondern auch die rechtlichen Verhältnisse des zum Erwerb anstehenden Unternehmens prüfen, damit Sie wissen, welche Chancen und Risiken mit dem Kauf verbunden sind. Zusagen des Verkäufers sind im Vertrag zu verankern, damit Sie vor Überraschungen geschützt sind und eventuell Gewährleistungsrechte geltend machen können. 

Genauso wirft der Kauf von landwirtschaftlichen Unternehmensanteilen eine Vielzahl von Fragen auf.

Damit Sie sich ausschließlich auf Ihr Unternehmen und die landwirtschaftliche Tätigkeit konzentrieren können, stehe ich Ihnen zur Seite. Dabei gehören inhaltliche Gestaltung, Abschluss und Beendigung von Verträgen ebenso zu meiner Arbeit wie Fragen des Haftungs- und Schadensrechts. Was auch passiert: Bei allen Fragen des Zivilrechts erarbeite ich mit Ihnen eine individuelle Lösung. Im Streitfall vertrete ich Sie natürlich auch vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.

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