Mediation - Agrarmediation - Wirtschaftsmediation
Ein anderer Weg der Konfliktlösung
Die Stimmung ist explosiv, die Kommunikation auf ein Mindestmaß reduziert oder sogar abgebrochen. Wertvolle Ressourcen, Zeit und Motivation gehen verloren. Es besteht die Gefahr, dass Familienbande reißen, geschäftlicher Erfolg gefährdet wird und jegliche Zusammenarbeit innerhalb eines landwirtschaftlichen Unternehmens unmöglich erscheint.
Aus dieser verfahrenen Situation kann es einen Ausweg geben: Die Mediation. Als Mediatorin gehe ich mit Ihnen einen anderen Weg der Konfliktlösung und biete Ihnen kooperatives Konfliktmanagement an. Dabei eignet sich dieses Verfahren auch im Vorfeld zur Prävention von Konflikten, damit kritische Situationen gar nicht erst entstehen.
Mediation als Chance
Mediation ist ein außergerichtliches Konfliktlösungsverfahren, bei dem die Konfliktpartner gemeinsam eigene zukunftsorientierte Lösungen entwickeln. Dabei werden sie von einem unabhängigen Dritten, dem Mediator, unterstützt. Die Aufgabe des Mediators besteht darin, mit geeigneten Kommunikations- und Verhandlungstechniken den Verständigungsprozess zwischen den Konfliktparteien zu fördern und eine Klärung der Streitpunkte unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten herbeizuführen. Blockadesituationen werden aufgebrochen, Kommunikation wird wieder möglich. Am Ende steht eine „Win-Win-Situation", von der alle profitieren.
Mediation und gerichtliche Verfahren: Der Unterschied
In einem Gerichtsverfahren bestimmt allein der Richter das Ergebnis. In einem Mediationsverfahren entscheiden hingegen alle beteiligten Konfliktparteien. Der allparteiliche und unabhängige Mediator leitet dabei an, schnelle, flexible und kostengünstige Regelungen zu finden. Dabei setzt er sich für die Interessen aller ein. Er ist nicht nur neutral, sondern allparteilich. Er ist kein Entscheider, sondern erarbeitet eine einvernehmliche und gemeinsame Lösung.
Da die Mediation ein freiwilliges Verfahren ist, steht Vertrauensschutz ganz oben. Aus diesem Grunde vereinbaren die Medianten die Vertraulichkeit zu wahren. Fakten, die im Verlauf der Mediation offen gelegt werden, dürfen daher weder Dritten offenbart noch in gerichtlichen Verfahren verwendet werden. Die Mediation kann jederzeit ohne Begründung von den Beteiligten abgebrochen werden, ohne dass dies negative Auswirkungen auf ein schon eingeleitetes oder ein eventuell doch noch durchzuführendes gerichtliches Verfahren hätte.
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